Benefits und Zusatzleistungen

Benefits und Zusatzleistungen

Betriebliche Altersvorsorge

Unsere Mitarbeitenden werden in der kirchlichen Zusatzversicherung (KZVK) zusätzlich rentenversichert. Das Haus St. Anna zahlt monatlich zusätzlich zum Gehalt einen prozentualen Betrag in Höhe von 5,3% auf ein Konto des Mitarbeitenden bei der KZVK ein.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Um Körper und Seele im Einklang zu halten, werden verschiedene Angebote vorgehalten wie beispielsweise Kinästetik, Physiotherapie, Bewegungstherapie, Ernährungsberatung, Ergo-Coaching am Arbeitsplatz, Seelsorgerische Angebote,  Auszeiten, "Obst statt Kekse" etc.

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

Wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sein sollten, finden wir gemeinsam  (BEM- gespräch) eine Lösung. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei Anträgen bei der Kranken- und Rentenkasse und ähnlichem.

Jobrad

Mit dem Rad zur Arbeit: Das Jobrad ermöglicht unseren Mitarbeitenden das Kostengünstige Leasing von Fahrädern, E-Bikes etc.

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Fort- und Weiterbildungsprogramm

Selbstverständlich unterstützt das Haus St. Anna Mitarbeiter*innen bei der fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung

Gehalt und Sonderzahlungen

Faire Entlohnung nach AVR

Die Bezahlung richtet sich nach den Arbeitsvertraglichen Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Diese sind an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gebunden.

Geburtshilfe

Nach dem Tarifvertrag AVR wird eine Geburtshilfe in Höhe von 358 Euro brutto gewährt.

Jubiläumszuwendung

Bei einer Zugehörigkeit von 25 und 40 Jahren erhalten unsere Mitarbeitenden jeweils eine Sonderzahlung.

Vergünstigte Versicherungen

Mitarbeitende der Caritas erhalten bei vielen Versicherungen die Tarife des öffentlichen Dienstes.

Zeitzuschläge in der Pflege

In der Pflege zahlen wir Zeitzuschläge für die Dienste in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen.

Weihnachtszuwendung/Jahrensonderzahlung

Das Haus St. Anna gewährt im Rahmen des Tarifvertages eine Weihnachtszuwendung und eine Jahressonderzahlung von bis zu 82 Prozent der Regelvergütung.

Gehaltsvorschuss

Für die Anschaffung eines Fahrzeuges, besondere Ausbildungskosten und bei finazielle Notlagen ist ein zinsloser Gehaltsvorschuss bis zu 2.000 Euro möglich.


Jobticket

St. Anna bezuschusst mit dem JobTicket die fahrt zur Arbeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem ÖPNV fahren, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 20,00€. Damit leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Mobilität und zum Klimaschutz.

Kinderbetreuungszuschuss

Viele unsere Mitarbeiter haben kleine Kinder. Sie stehen vor der Herausforderung, die Kinderbetreuung zu organisieren und zu finanzieren. Um unsere Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, haben wir den Kinderbetreuungszuschuss von monatlich 20,00€ eingeführt. Wir bieten unseren Mitarbeitern damit schnelle und spürbare Entlasung.

Krankengeldzuschuss

Bei längerer krankheitsbedingten Ausfallzeiten (über 6 Wochen) zahlen wir unseren Mitarbeitenden für die Zeit von maximal 26 Wochen (in Abhängigkeit der jeweiligen Beschäftigungszeit) die Differenz zwischen dem Krankengeld der Krankenkasse und des Gehalts.

Urlaub und zusätzliche freie Tage

Bei einer 5-Tage Woche beträgt der jährliche Urlaubsanspruch unserer Mitarbeitenden 30 Arbeitstage. Zu besonderen Anlässen (beispielsweise Eheschließung, Taufe eines Kindes etc.) erhalten unsere Mitarbeitenden eine Arbeitsbefreiung:

Vermögenswirksame Leistungen

Am Vermögensaufbau unserer Mitarbeitenden beteiligen wir uns mit einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 6,65 €. Bei Teilzeitbeschäftigten wird ein anteiliger Betrag bezuschusst.

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